Führerscheinumschreibung

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Führerscheinumschreibung

Beschreibung

Führerschein

Annahme von Anträgen auf  

Umschreibung von ausländischen Fahrerlaubnissen

  • Umschreibung von Sonderfahrerlaubnissen (Bundeswehr, Bundespost, Grenzschutz)

 

 

Allgemeine Informationen

Zuständig für die Bearbeitung der Anträge und Ausstellung der Führerscheine ist die
Führerscheinstelle der Kreisverwaltung in 40822 Mettmann, Düsseldorfer Str. 26

Sprech-/Öffnungszeiten:
Mo - Fr: 7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Do: zusätzlich von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Telefon:
02104 99-0 (Zentrale)
02104 99-1760 (Durchwahl)

 

Umschreibung von ausländischen Fahrerlaubnissen der EU-Staaten oder anderer Vertragsstaaten des EWR-Abkommens

Eine Umschreibung dieser Fahrerlaubnisse ist nicht mehr erforderlich.

Es ist lediglich eine Registrierung der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle des Kreises Mettmann notwendig, wenn

  • der Fahrerlaubnisinhaber diese noch nicht länger als zwei Jahre besitzt
  • es sich um eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E handelt.

 

Umschreibung von ausländischen Fahrerlaubnissen von nicht EU-Staaten

Der Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis muß innerhalb einer Frist von 3 Jahren seit Begründung des ständigen Aufenthaltes gestellt werden.
Bei einer späteren Antragstellung sind die Voraussetzungen der Ersterteilung zu erfüllen.
Der ausländische Führerschein berechtigt nach Begründung des ständigen Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland nur 6 Monate zum Führen von Kraftfahrzeugen.

Umschreibung von Sonderfahrerlaubnissen

Die Sonderfahrerlaubnis kann nur innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung des Dienstverhältnisses umgeschrieben werden, andernfalls gelten die Vorschriften über die Ersterteilung mit Ausnahme der Vorschriften über die Ausbildung.

Umschreibung von ausländischen Fahrerlaubnissen (nicht EU-Staaten):

Notwendige Unterlagen:

  • ausgefüllter Antragsvordruck
  • Orginal und Fotokopie des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung
  • Aufkleber mit Unterschrift und ein biometrisches Lichtbild ohne Kopfbedeckung (Größe 45 mm x 35 mm)
  • ausgefüllter und unterschriebener Gesundheitsfragebogen
  • Orginal und Fotokopie des ausländischen Führerscheins
  • Erklärung, daß der ausländische Führerschein noch gültig ist (Vordruck)
  • Übersetzung des ausländischen Führerscheins durch eine amtlich anerkannte Stelle
  • Benennung einer Fahrschule (Stempel auf Antragsvordruck)
    Achtung: Es gibt einige Staaten, bei denen keine bzw. nur die theoretische oder nur die praktische Prüfung erforderlich ist. Bitte bei den Fahrschulen, bei der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Mettmann oder im Bürgerbüro Langenfeld erfragen
  • ggf. Nachweis über 185-tägigen Auslandsaufenthalt zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs (z. B. Schulbescheinigung, Arbeitsvertrag o. ä.)

 

nur für die Klassen A, A1, B, BE, L, M und T:

  • Sehtestbescheinigung, nicht älter als zwei Jahre
  • Bescheinigung über die Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort

 

nur für die Klassen C, C1, DE, C1E, D, D1, DE und D1E:

  • Bescheinigung über die ärztliche Eignungsuntersuchung, nicht älter als ein Jahr
    oder
    bei Klassen D, D1, DE und D1E die erweiterte ärztliche Eignungsuntersuchung, nicht älter als ein Jahr
  • augenfachärztliches Zeugnis oder Gutachten, nicht älter als zwei Jahre
  • Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe
  • bei allen D-Klassen: Führungszeugnis Belegart O

Umschreibung von Sonderfahrerlaubnissen:

  • ausgefüllter Antragsvordruck
  • Orginal und Fotokopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Aufkleber mit Unterschrift und ein biometrisches Lichtbild ohne Kopfbedeckung (Größe 45 mm x 35 mm)
  • ausgefüllter und unterschriebener Gesundheitsfragebogen
  • Orginal und Kopie des Sonderführerscheins und des Truppen-/Dienstausweises
    oder
    Bescheinigung über die Erteilung der Sonderfahrerlaubnis (nach Ausscheiden aus dem Dienst)
  • Orginal und Fotokopie des zivilen Führerscheins, soweit bereits im Besitz einer allgemeinen Fahrerlaubnis

Kosten

  • Fahrerlaubnis mit Probezeit ohne Prüfung  35,80 €  
  • Fahrerlaubnis ohne Probezeit ohne Prüfung 35,00 € 
  • Fahrerlaubnis mit Probezeit mit Prüfung   43,40 €  
  • Fahrerlaubnis ohne Probezeit mit Prüfung  42,60 € 

Zuständige Einrichtung