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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Hilfe in WohnungsnotfällenBeschreibung
Haushalten, denen - unabhängig aus welchen Gründen - ein Wohnungsverlust droht und die sich nicht selbst helfen können und daher auf behördliche Hilfe angewiesen sind, kann die notwendige wohnraumsichernde Unterstützung gegeben werden, damit der Wohnungsverlust abgewendet werden kann.
In den Fällen, in denen der Wohnungsverlust unmittelbar bevorsteht, kann eine Einweisung in eine städtische Obdachlosenunterkunft erfolgen, um die Obdachlosigkeit zu vermeiden.
Erforderliche Unterlagen
Die beizubringenden Unterlagen werden im persönlichen Beratungsgespräch festgelegt.
Zuständige Einrichtung
- Soziale Angelegenheiten
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
- Postfach 15 65
- Adresszusatz:
40740 Langenfeld Rhld.
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Zuständige Kontaktperson
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- Telefon:
- 02173 794-2230