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Grundsteuer
Kurzbeschreibung
Die Grundsteuer ist eine sogenannte Realsteuer. Ihr unterliegt sämtlicher Grundbesitz, wobei es gleichgültig ist, ob er bebaut oder unbebaut, ob er land- und forstwirtschaftlichen, gewerblichen oder Wohnzwecken dient und ob er mit Hypotheken belastet oder frei von solchen Belastungen ist.
Beschreibung
Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach dem Einheitswert des Grundbesitzes.
Voraussetzung für die Festsetzung der Grundsteuer ist der Grundsteuermessbescheid, der jedem Grundsteuerpflichtigen vom Finanzamt Hilden zugestellt wird.
Grundbesitz – Verkauf:
Die Grundsteuer wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nach den Verhältnissen zu Beginn eines Kalenderjahres (Stichtag: 01. Januar) festgesetzt und erhoben. Die Grundsteuerpflicht endet zum 31. Dezember des Jahres, in dem der Grundbesitz auf den Erwerber (durch Kauf, Erbschaft, Schenkung oder ähnliches Rechtsgeschäft) übergegangen ist, grundsätzlich jedoch erst nach Erteilung eines Bescheides des Finanzamtes Hilden über die Zurechnungsfortschreibung auf den bzw. die neuen Eigentümer.
Wenn im Laufe eines Kalenderjahres Grundbesitz veräußert wird, muss die Grundsteuer noch für das gesamte Kalenderjahr vom Veräußerer gezahlt werden.
Aufgrund des Kaufvertrages steht es den Grundsteuerparteien frei, sich privatrechtlich zu einigen.
Unterjähriger Verkauf:
Sollten sich die beiden Grundsteuerparteien (Veräußerer/Erwerber) einig sein, so kann die Grundsteuer (zusammen mit den Gebühren: z.B. Entwässerungs- und Abfallgebühren) auf den 1. des auf den Monat des wirtschaftlichen Übergangs folgenden Monats auf den Erwerber übertragen werden.
Hierzu wird das Formular „Mitteilung über Eigentumswechsel“ benötigt, welches ausgefüllt und von beiden Grundsteuerparteien unterschrieben an das Referat Steuern und Abgaben übermittelt werden muss. Dies kann auch per Mail erfolgen.
Das Formular kann unter den Downloads abgerufen werden.
Hebesätze:
Die Grundsteuerhebesätze in der Stadt Langenfeld Rhld. für das Jahr 2024 betragen
für die Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Betriebe): | 160 v.H. |
für die Grundsteuer B (Grundstücke): | 360 v.H. |
Berechnung der Grundsteuer:
Das Finanzamt Hilden ermittelt einen Grundsteuermessbetrag.
Die Stadt Langenfeld setzt einen Hebesatz fest.
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer
Grundsteuerreform 2025:
Aktuelle Fragen und Antworten (FAQ) zur Grundsteuerreform finden Sie im Webangebot des Städte- und Gemeindebundes NRW (Themenschwerpunkt Grundsteuer): Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer ab 2025
Rechtsgrundlagen
Grundsteuergesetz
Satzung über die Hebesätze der Stadt Langenfeld Rhld. für die Realsteuern
Hinweise und Besonderheiten
Die Stadt Langenfeld bietet Ihnen die Möglichkeit, fällige Beträge kostenfrei und bequem per SEPA- Lastschrift von Ihrem Konto einzuziehen. Das SEPA Formular kann unter den Downloads abgerufen werden.
Zuständige Einrichtungen
- Steuern und Abgaben
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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Zuständige Kontaktpersonen
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- E-Mail:
- grundbesitzabgaben@langenfeld.de
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- Telefon:
- 02173 794-6732
-
- Telefon:
- 02173 794-6711