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Einbürgerung
Kurzbeschreibung
Ihr Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft
Beschreibung
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung ist von verschiedenen gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen abhängig.
Im beiliegenden Flyer informiert Sie die zuständige Einbürgerungsbehörde des Kreises Mettmann über die grundsätzlichen Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen sowie über den Ablauf allgemein.
Eine abschließende Aufzählung der zu erfüllenden Voraussetzungen ist an dieser Stelle nicht möglich, da nur in einem persönlichen Gespräch geklärt werden kann, ob im Einzelfall die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Aus diesem Grund besuchen Sie bitte die Homepage der Einbürgerungsbehörde und kontaktieren diese vor Antragsabgabe und lassen sich dort gerne telefonisch beraten.
Tel. 02104 99-1666 (MO, MI, FR von 9:00 – 12:00 Uhr, DI, DO von 13:00 – 15:00 Uhr).
https://www.kreis-mettmann.de/Einbürgerung
Sind alle Fragen beantwortet und die erforderlichen Voraussetzungen geklärt, laden Sie den
herunter, füllen diesen aus und bereiten die Unterlagen vor. Bitte beachten Sie, dass die Unterschriften im Einbürgerungsantrag und anhängenden Formularen erst vor Ort im Bürgerbüro zu leisten sind.
Für die Abgabe des Einbürgerungsantrags vereinbaren Sie bitte, insofern Sie in Langenfeld wohnhaft und gemeldet sind, telefonisch einen Termin im Bürgerbüro der Stadt Langenfeld.
Tel. 02173/794-4444 (MO von 7:30-17:00Uhr, DI, MI und FR von 7:30-12:00Uhr und DO 7:30-18:00Uhr).
Bei diesem Termin geben Sie den Einbürgerungsantrag mit Formularen, inklusive der Loyalitätserklärung, sowie den benötigten Unterlagen ab. Bitte bringen Sie ausschließlich Originalunterlagen mit. Die erforderlichen Kopien werden vor Ort erstellt.
Bitte fügen Sie fremdsprachigen Urkunden und sonstigen Unterlagen eine von einem allgemein in Deutschland anerkannten und vereidigten Dolmetscher gefertigte Übersetzungen bei oder legen Sie internationale Urkunden nach CIEC-Abkommen vor. Eine Übersicht für anerkannte Dolmetscher finden Sie unter folgendem Link: www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/
Ihr Antrag wird über uns zur Prüfung, Bearbeitung und Entscheidung an die Einbürgerungsbehörde der Kreisverwaltung Mettmann weitergeleitet.
Mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.
In besonderen Fällen kann auch die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig sein.
Hinweise und Besonderheiten
Information zur Optionsregelung
Folgende Änderung ist zum 27.06.2024 in Kraft getreten:
Wesentlicher Inhalt des Gesetzes ist, dass Mehrstaatigkeit generell zugelassen wird.
Das heißt, dass alle in Deutschland geborenen Kinder, bei denen die Voraussetzungen für den Ius soli-Erwerb erfüllt sind (künftig fünfjähriger statt achtjähriger rechtmäßiger Voraufenthalt und unbefristetes Aufenthaltsrecht zumindest eines Elternteils), die deutsche Staatsangehörigkeit und die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern dauerhaft behalten kann.
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro - Einbürgerung
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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- Telefon:
02173 794-4444 - Fax:
02173 794-92424 - E-Mail:
einbuergerung@langenfeld.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Plogsterdt
stellvertretende Referatsleitung- Telefon:
- 02173 794-2401
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- Telefon:
- 02173 794-4444
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- Telefon:
- 02173 794-4444