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Einbürgerung

Kurzbeschreibung

Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft

Beschreibung

Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung ist von verschiedenen gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen abhängig.

Im Flyer und im Erklärvideo, die in nachfolgenden Links abrufbar sind, können Sie sich über die grundsätzlichen Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen etc. informieren.

Flyer

Erklärvideo

Eine abschließende Aufzählung der zu erfüllenden Voraussetzungen ist an dieser Stelle nicht möglich, da nur in einem persönlichen Gespräch geklärt werden kann, ob im Einzelfall die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Aus diesem Grund kontaktieren Sie bitte vor Antragsabgabe die Einbürgerungsbehörde der Kreisverwaltung Mettmann für ein telefonisches Beratungsgespräch.

Tel. 02104 99-1666 (MO, MI, FR von 9:00 – 12:00 Uhr, DI, DO von 13:00 – 15:00 Uhr).

Sind alle Fragen beantwortet und die erforderlichen Voraussetzungen geklärt, laden sie den Einbürgerungsantrag herunter, füllen ihn aus und bereiten die Unterlagen vor.

Bitte beachten Sie, dass die Unterschriften im Einbürgerungsantrag erst vor Ort im Bürgerbüro zu leisten sind.

Sodann vereinbaren Sie, insofern Sie in Langenfeld wohnhaft und gemeldet sind, mit dem Bürgerbüro Langenfeld einen Termin zur Abgabe des Einbürgerungsantrags.

Tel. 02173/794-4444 (MO von 7:30-17:00Uhr, DI, MI und FR von 7:30-12:00Uhr und DO 7:30-18:00Uhr).

Bei diesem Termin geben Sie den Einbürgerungsantrag mit der Loyalitätserklärung und den benötigten Unterlagen ab. Bitte bringen Sie ausschließlich Originalunterlagen mit. Die erforderlichen Kopien werden vor Ort hergestellt.

Bitte fügen Sie fremdsprachigen Urkunden und sonstigen Unterlagen eine von einem allgemein in Deutschland anerkannten und vereidigten Dolmetscher gefertigte Übersetzung bei oder legen Sie eine internationale Urkunde nach CIEC-Abkommen vor.

Ihr Antrag wird zur Prüfung und Bearbeitung an die entscheidende Behörde, die Kreisverwaltung Mettmann weitergeleitet. Sollten alle Voraussetzungen erfüllt sein, wird die Einbürgerungsurkunde ausgestellt.

Mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.

In besonderen Fällen kann auch die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig sein.

Des Weiteren finden Sie weitere Informationen auf der Homepage der Kreisverwaltung Mettmann:

https://www.kreis-mettmann.de/Kreisverwaltung/Dienstleistungen/index.php?object=tx%7C3718.2&ModID=10&FID=2023.286.1

Des Weiteren erhalten Sie Informationen zum Thema "Einbürgerung" auf den Internetseiten der Ausländerbeauftragten der Bundesregierung und des paritätischen Wohlfahrtsverbandes 


Hinweise und Besonderheiten

Information zur Optionsregelung

Folgende Änderung ist zum 27.06.2024 in Kraft getreten:

Wesentlicher Inhalt des Gesetzes ist, dass Mehrstaatigkeit generell zugelassen wird.

Das heißt, dass alle in Deutschland geborenen Kinder, bei denen die Voraussetzungen für den Ius soli-Erwerb erfüllt sind (künftig fünfjähriger statt achtjähriger rechtmäßiger Voraufenthalt und unbefristetes Aufenthaltsrecht zumindest eines Elternteils), die deutsche Staatsangehörigkeit und die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern dauerhaft behalten kann.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen