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Auskünfte aus dem Gewerberegister
Kurzbeschreibung
Auskünfte Gewerbetreibende
Beschreibung
Gemäß § 14 GewO darf die Behörde eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilen, wenn der Antragsteller bzw. die Antragstellerin ein berechtigtes Interesse an den Daten eines Gewerbetreibens nachweisen kann. Die Auskunft beschränkt sich auf den Namen, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit. Weitere Daten dürfen nur beim Nachweis eines rechtlichen Interesses mitgetilt werden. Auf die Erteilung der Auskunft besteht kein Rechtsanspruch, sondern steht im Ermessen der Behörde.
Erforderliche Unterlagen
Antrag mit den entsprechenden Nachweisen.
Voraussetzungen
Bei der einfachen Gewerbeauskunft muss ein berechtigtes Interesse des Antragstellers bestehen.
Bei der erweiterten Gewerbeauskunft muss der Antragsteller ein rechtliches Interesse nachweisen können.
Kosten
20 €, bei erhöhtem Aufwand 40,00 €
Zuständige Einrichtungen
- Gewerbestelle
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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- E-Mail:
gewerbe@langenfeld.de
- E-Mail:
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- Recht und Ordnung
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02173 794-2331
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- Telefon:
- 02173 794-2330