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Beglaubigungen

Kurzbeschreibung

Amtliche Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Kopien

Beschreibung

Die Behörde ist befugt, die oben genannten Unterlagen zu beglaubigen, insofern die Urschrift von einer deutschen Behörde ausgestellt ist oder die die Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird.

Besonderheit:
Kopien von Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) dürfen nicht beglaubigt werden, die Personenstandsurkunden werden ausschließlich von dem ausstellenden Standesamt bestätigt.

Beglaubigungen von Unterschriften:

Namensunterschriften können in Gegenwart des Sachbearbeiters vollzogen oder als vollzogen anerkannt werden.

Ausländische Schriftstücke können nicht durch das Bürgerbüro beglaubigt werden!


Erforderliche Unterlagen

bei Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Kopien:

  • das Originalschriftstück

 

bei Beglaubigung von Unterschriften:

  • das zu unterzeichnende Schriftstück 
  • Personalausweis oder Reisepass

Kosten

  •  Beglaubigungen je Seite:                  3,00 €
  •  Unterschriftsbeglaubigungen:          2,00 €
  •  Beglaubigungen von Zeugnissen:     5,00 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen