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Verkehrsüberwachung
Beschreibung
Der Bürgermeister der Stadt Langenfeld Rhld. überwacht über das Referat Allgemeine Ordnung den ruhenden (=parkender und haltener Kraftfahrzeugverkehr) und stellt bei Verstößen gegen die entsprechenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gebührenpflichtige Verwarnungen aus. Soweit das Verwarnungsgeld nicht akzeptiert wird, erhält der Betroffene Gelegenheit, zur Sache Stellung zu nehmen (Anhörungsverfahren). Wird das Verwarnungsverfahren aufgrund des in der Anhörung Vorgebrachten nicht eingestellt, ergeht ohne weitere Rückäußerung der Verwaltung ein Bußgeldbescheid. Gegen diesen kann Einspruch eingelegt werden. Das Verfahren wird in diesem Fall an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf abgegeben.
Kosten
Verwarnungsgelder nach bundeseinheitlichem Bußgeldkatalog zwischen 5,00 Euro und 35,00 Euro. Bei Erlass eines Bußgeldbescheides werden zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 12,50 Euro und die Auslagen in Form von Zustellungskosten in Höhe von 5,62 Euro erhoben.
Zuständige Einrichtungen
- Bußgeldstelle
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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- E-Mail:
bussgeldstelle@langenfeld.de
- E-Mail:
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- Recht und Ordnung
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02173 794-2350