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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
KinderreisepassBeschreibung
Der Kinderreisepass ist von beiden Sorgeberechtigten - Mutter und Vater - oder dem Vormund zu beantragen, das Kind muss ebenfalls persönlich anwesend sein. Bitte zur Identifizierung den Personalausweis/Reisepass mitbringen.
Wenn nur ein Elternteil im Bürgerbüro den Antrag stellt, muss der andere Elternteil eine Einverständniserklärung unterschreiben. Damit die Unterschrift überprüft werden kann, ist der Personalausweis/Reisepass des abwesenden Elternteils vorzulegen (bitte auf Unterschriftsgleichheit von Ausweis und Einverständniserklärung achten).
Ab dem 10. Lebensjahr ist die eigenhändige Unterschrift des Kindes erforderlich (vorher optional), das Kind muss zur Identifizierung auch schon vor dem 10. Lebensjahr immer mit bei der Beantragung dabei sein.
Ist ein Elternteil alleine sorgeberechtigt, wird der Sorgerechtsbeschluss benötigt. Bei Bestehen einer Vormundschaft ist die Vorlage der Bestallungsurkunde notwendig. Beides stellt das Amtsgericht aus.
Merkblatt für die Beantragung von Ausweisen für minderjährige Kinder.
Bei nicht verheirateten Eltern, die beide das Sorgerecht haben, ist die Sorgeerklärung des Vaters im Original bei Antragstellung erforderlich. Diese Sorgeerklärung kann für das gemeinsame Kind beim Jugendamt beantragt werden.
Die Gültigkeitsdauer beträgt bei Ausstellung 1 Jahr. Der Kinderreisepass kann maximal bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden.
Verlängerung:
Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres jeweils um 1 Jahr verlängert werden, wenn der Kinderreisepass noch gültig ist.
Aktualisierung:
Es besteht die Möglichkeit das Foto und die Größe zu aktualisieren.
Auch bei der Aktualisierung und der Verlängerung muss das Kind dabei sein, zu dem muss der Kinderreisepass noch gültig sein.
Es ist immer ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6. Monate) erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- ggf. ausgefüllte Einverständniserklärung
- Geburts- oder Abstammungsurkunde bei der Erstbeantragung
- ggfs. Legitimationspapier der gesetzlichen Vertreter bzw. Bestallungsurkunde des Vormundes
- ggfs. Nachweis des alleinigen Sorgerechts
- 1 biometrietaugliches aktulles Passbild (nicht älter als 6 Monate)
hier können Sie Ihre Fotos erstellen lassen:
- Studio 86
- Foto Schatz
- Mister Minit
- Fotokabine im Eingangsbereich des Rathauses (vier Fotos für 10,00 €) - digital erstellte und selbst ausgedruckte Bilder können nicht verwendet werden.
- außerdem muss das Kind (Passbewerber) bei der Beantragung persönlich dabei sein
Bearbeitungsdauer
Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt, wenn alle Unterlagen vorliegen.
Hinweise und Besonderheiten
Das Auswärtige Amt bietet in seinem Internet-Angebot so genannte Länderinformationen an. Neben Hinweisen u.a. zur Sicherheitslage und zur medizinischen Vorsorge sowie Listen mit den Anschriften der konsularischen Vertretungen erhält man dort auch Informationen zu den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes und über die Anerkennung deutscher Kinderausweise durch ausländische Staaten.
Für die Einreise nach Amerika benötigen Kinder einen eigenen Reisepass, oder ein entsprechendes Visum für den Kinderreisepass.
Voraussetzungen
- deutsche Staatsangehörigkeit
- nicht älter als 12 Jahre
- örtliche Zuständigkeit: Hauptwohnsitz in Langenfeld Rhld.
Kosten
Kinderreisepass: 13,00 €
Aktualisierung/ Verlängerung: 6,00 €
Zuständige Einrichtung
- Bürgerbüro
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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- Telefon:
02173 794-4444 - Fax:
02173 794-92424 - E-Mail:
buergerbuero@langenfeld.de
- Telefon:
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