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Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
Beschreibung
Personen mit eigenem Haushalt, die ihren Haushalt nicht weiterführen können und auch kein Angehöriger vorhanden ist, der diese Aufgabe übernehmen kann, kann Hilfe zur Weiterführung des Haushalts gewährt werden, sofern nicht bereits gleiche Leistungen von einem vorrangigen Leistungsträger (Krankenkasse/ Pflegekasse) übernommen werden. Die Hilfe umfasst die Übernahme der Kosten der persönlichen Betreuung von Angehörigen sowie für sonstige zur Weiterführung des Haushalts erforderliche Tätigkeiten.
Erforderliche Unterlagen
Nachweise über sämtliche Einkünfte und Belastungen (z.B. Miete, Rente), evtl. Ablehnungsbescheide vorrangiger Leistungsträger (Krankenkasse/Pflegekasse), MDK-Gutachten.
Zuständige Einrichtungen
- Soziale Angelegenheiten
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02173 794-2220
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- Telefon:
- 02173 794-2221