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Hilfe zur Weiterführung des Haushalts

Beschreibung

Personen mit eigenem Haushalt, die ihren Haushalt nicht weiterführen können und auch kein Angehöriger vorhanden ist, der diese Aufgabe übernehmen kann, kann Hilfe zur Weiterführung des Haushalts gewährt werden, sofern nicht bereits gleiche Leistungen von einem vorrangigen Leistungsträger (Krankenkasse/ Pflegekasse) übernommen werden. Die Hilfe umfasst die Übernahme der Kosten der persönlichen Betreuung von Angehörigen sowie für sonstige zur Weiterführung des Haushalts erforderliche Tätigkeiten.


Erforderliche Unterlagen

Nachweise über sämtliche Einkünfte und Belastungen (z.B. Miete, Rente), evtl. Ablehnungsbescheide vorrangiger Leistungsträger (Krankenkasse/Pflegekasse), MDK-Gutachten.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen