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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
FundbüroBeschreibung
Anmeldung eines Fundes:
- persönlich und formlos im Fundbüro damit die Fundsache genau erfasst werden kann
- Aufbewahrung der Fundsache im Fundbüro
- Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate nach Anmeldung der Fundsache
Eigentumserwerb:
Der Finder erwirbt das Eigentum an der Fundsache
- wenn er sich den Eigentumserwerb vorbehalten hat,
- der Verlierer sich nicht gemeldet hat,
- die Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten abgelaufen ist.
Herausgabe der Fundsache:
- Dem Verlierer wird die Fundsache herausgegeben, wenn dieser nachweisen kann, dass er der Eigentümer der Fundsache ist.
- Die Höhe des Finderlohnes richtet sich ebenfalls nach dem Wert der Fundsache und ist zwischen dem Finder und dem Eigentümer selbstständig unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen zu verhandeln.
Erforderliche Unterlagen
Bei Herausgabe der Fundsache an einen Empfangsberechtigten sind dessen Personalien festzustellen. Aus diesem Grunde ist das Mitführen gültiger Ausweispapiere erforderlich.
Kosten
4,00 Euro für eine Versicherungsbescheinigung bei Fahrraddiebstahl
Zuständige Einrichtung
- Bürgerbüro
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
- Postfach 15 65
- Adresszusatz:
40740 Langenfeld Rhld.
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- Telefon:
02173 794-4444 - Fax:
02173 794-92424 - E-Mail:
buergerbuero@langenfeld.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02173 794-4444
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- Telefon:
- 02173 794-4444
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- Telefon:
- 02173 794-4444