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Schmutzwasserkanalbenutzungsgebühren
Beschreibung
Zur schadlosen Beseitigung des Schmutzwassers erstellt und unterhält die Stadt Langenfeld im Rahmen der Stadtentwässerung im Trennsystem eine Schmutzwasserbeseitigungsanlage mit Kanälen, Pumpwerken etc..
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage erhebt die Stadt Langenfeld zur Deckung der Kosten Benutzungsgebühren.
Die Schmutzwasserkanalbenutzungsgebühr wird nach der Menge der Abwässer berechnet, die dem Schmutzwasserkanal von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt wird. Als Abwassermenge gelten dabei die dem Grundstück aus öffentlichen und privaten Wasserversorgungsanlagen zugeführten Wassermengen, abzüglich der nachgewiesenen Mengen, die nicht in den Kanal eingeleitet werden, sondern auf dem Grundstück verbraucht werden.
Ein Informationsblatt über die Möglichkeiten der Reduzierung von Schmutzwasserkanalbenutzungsgebühren bei der Gartenbewässerung mit Frischwasser durch den Einbau eines Zwischenzählers finden sie unter den Downloads.
Rechtsgrundlagen
- Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
- Entwässerungssatzung der Stadt Langenfeld Rhld.
- Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Langenfeld Rhld.
Kosten
Die Schmutzwasserkanalbenutzungsgebühr beträgt für das Jahr 2024 je cbm Abwasser 2,91 € (2023: 2,44 €).
Sie setzt sich zusammen aus einer Gebühr
- für die Ableitung der Abwässer von 1,49 €/cbm (2023: 1,13 €)
und - für die Reinigung der Abwässer von 1,42 €/cbm (2023: 1,31 €)
Zuständige Einrichtungen
- Steuern und Abgaben
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02173 794-6731
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- E-Mail:
- grundbesitzabgaben@langenfeld.de