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Urkunden des Standesamtes
Kurzbeschreibung
Nachträgliche Ausstellung von standesamtlichen Urkunden
Beschreibung
Aus den beim Standesamt geführeten Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegistern können nachträglich Personenstandsurkunden ausgestellt werden.
Das Standesamt stellt grundsätzlich folgende Urkunden aus:
- Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- Sterbeurkunden
Neben den Personenstandsurkunden können auch beglaubigte Registerauszüge ausgestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
Bei der persönlichen Abholung ist zwingend ein Personalausweis oder anderer amtlicher Ausweis vorzulegen.
Amt/Fachbereich
Zuständig ist das Standesamt bei dem die Beurkundung stattgefunden hat. Hier ist der Eregnisort, d.h. der Geburts-, Eheschließungs-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeort maßgebend.
Bearbeitungsdauer
7-14 Tage
Hinweise und Besonderheiten
Neben Urkunden in deutscher Sprache können auch internationale Urkunden ausgestellt werden. Internationale Urkunden sind für die Verwendung im Ausland bestimmt. Die Urkunden sind in deutscher und englischer Sprache sowie in den Amtssprachen folgender Staaten gefasst: Belgien, Bosnien-Herzegowina, Frankreich. Italien, Kroatien, Luxemburg, Mazedonien, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweiz, Serbien, Montenegro, Slowenien, Spanien und Türkei.
Voraussetzungen
Urkunden erhalten nur Personen, auf die sich die Urkunde bezieht, sowie Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder, Großeltern), ferner Personen mit einem nachgewiesenen rechtlichen Interesse oder einer schriftlichen Vollmacht.
Verfahrensablauf
Nach der Erstbeurkundung können weitere Personenstandsurkunden über unseren Bestellsevice online beantragt und bezahlt werden.
Alternativ können die Personenstandsurkunden auch unter persönlicher Vorsprache innerhalb der regulären Öffnungszeiten beim Standesamt beantragt und abgeholt werden.
Kosten
Die Ausstellung einer Urkunde kostet 10,00 €.
Bei Ausstellung mehrerer gleichartiger Urkunden kostet die zweite und jede weitere jeweils die Hälfte des o.g. Betrages.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Standesamt
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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- Fax:
02173 7949-2459 - E-Mail:
standesamt@langenfeld.de
- Fax:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02173 794-2451
-
- Telefon:
- 02173 794-2452