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Geeignetheitsbestätigung zur Aufstellung von Geldspielgeräten
Kurzbeschreibung
Antrag auf Geeignetheitsbestätigung zur Aufstellung von Geldspielgeräten
Beschreibung
Wer gewerbsmäßig Geldspielgeräte aufstellen möchte, darf dies nur an dafür geeigneten Orten. Hierfür bedarf es einer Bescheinigung der Geeignetheit des Aufstellortes der zuständigen Behörde.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag, siehe Downloads
- Kopie der gültigen Aufstellerlaubnis
- Kopie Personalausweis bzw. Kopie des Handelsregisterauszuges
- Kopie Gewerbemeldung der Hauptniederlassung
Voraussetzungen
Geldspielautomaten dürfen nur in Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Schank- und Speisewirtschaften, Wettannahmestellen und Beherbungsbetrieben aufgestellt werden. In Spielhallen ist eine zusätzliche Spielhallenerlaubnis notwendig.
Kosten
250,00 €
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Gewerbestelle
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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- E-Mail:
gewerbe@langenfeld.de
- E-Mail:
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- Recht und Ordnung
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02173 794-2330