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Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)

Beschreibung

Die Jugendhilfe im Strafverfahren bietet Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren und ihren Eltern, sowie Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren Beratung und Begleitung im Umgang mit polizeilichen Vernehmungen und Jugendstrafverfahren an.

Die Fachkräfte der JuHiS sind als sozialpädagogische Sachverständige an jedem Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende im Zusammenhang mit Straftaten, die vor dem 21. Geburtstag stattfanden, und an jeder diesbezüglichen Gerichtsverhandlung vor dem Jugendgericht beteiligt. Ihre Aufgabe umfasst die Stellungnahme zur persönlichen Entwicklung des Beschuldigten und den Vorschlag zu einer pädagogischen Maßnahme.

Um ihre Aufgabe erfüllen zu können, sind vor der Gerichtsverhandlung zwischen den Beteiligten und den Fachkräften aus der JuHiS im Strafverfahren persönliche Gespräche, in besonderen Fällen auch Hausbesuche oder Kontaktaufnahmen zu Institutionen wie Schule oder Arbeitgeber erforderlich. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht erhalten so die Möglichkeit, Straftaten im Zusammenhang mit der persönlichen Entwicklung und der familiären Situation des jungen Menschen zu sehen. Die Aufgabe der Jugendhilfe im Strafverfahren ist, sich frühzeitig im Ermittlungsverfahren und in der ggf. später erfolgenden Gerichtsverhandlung zu den Maßnahmen zu äußern, die aus erzieherischer Sicht zu ergreifen sind. Dies ist wichtig, um einer dissozialen Entwicklung des Jugendlichen oder Heranwachsenden entgegenzuwirken. Ebenso werden die Fachkräfte der JuHiS im sogenannten Diversionsverfahren, einem Strafverfahren, dass nicht vor dem Jugendgericht verhandelt wird, beteiligt.

Kontakt:

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Rufnummer 021737943333 und lassen sich von dort mit einer zuständigen Kollegin / einem Kollegen verbinden: Stichwort : Jugendhilfe im Strafverfahren

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen