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Abgeschlossenheitsbescheinigung
Kurzbeschreibung
Bescheinigung, dass die Wohnungen eines Gebäudes in sich abgeschlossen sind.
Beschreibung
Zur Bildung von Sondereigentum innerhalb eines Grundstücks und dem darauf stehenden Gebäude, wird eine Bescheinigung benötigt, aus der hervorgeht, dass die einzelnen Wohnungen, nicht zu Wohnzwecken dienende Räume oder Garagenstellplätze nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) in sich abgeschlossen sind. Dies wird auch als Abgeschlossenheitsbescheinigung bezeichnet. Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird u. a. benötigt, wenn Sie beispielsweise einzelne Wohnungen verkaufen, bestimmte Teile auf eine ander Person übertragen oder ein Dauerwohnrecht bestellen wollen. Nur mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung kann anschließend das Wohnungseigentum oder das Dauerwohnrecht im Grundbuch eingetragen werden
Erforderliche Unterlagen
-Grundrisse aller Geschosse mit Eintragung der Aufteilung
-Gebäudeschnitte
-Ansichten
-Lageplan
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
4-5 Wochen
Voraussetzungen
Die sich auf Dauerwohnrecht oder Wohnungseigentum beziehenden Räume müssen eine komplette Wohnung mit allen Ihren Räumen und Nebenräumen bilden. Weiter müssen die Wohnung oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume in sich abgeschlossen sein. Von der Abgeschlossenheit ist dann die Rede, wenn Wohnungen baulich vollkommen von fremden Räumen und anderen Wohnungen abgetrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder vom Freien haben. Zusätzlich können auch abschließbare Räume außerhalb der Wohnung zu dieser gehören. Jede Wohnung muss innerhalb der Räume über eine eigene Wasserver- und -entsorgung sowie über einen Anschluss an eine Heizung verfügen.
Verfahrensablauf
1.Eine fachkundige Person fertigt den sogenannten Aufteilungsplan des Grundstücks und des Gebäudes an
2.Der Antragssteller reicht einen Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung bei der Unteren Baufsichtsbehörde ein. Hierfür sind der Aufteilungsplan und die anderen erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
3. Die Untere Baufsichtsbehörde erteilt die schriftliche Bescheinigung und stellt dem Antragssteller diese zusammen mit einer
Kosten
Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung fallen Gebühren an, die sich nach dem Prüfaufwand und der Anzahl der einzelnen Sondereigentume richtet. Hinzu kommen noch Gebühren je nach der Anzahl der gewünschten Ausfertigungen.
Die Berechnung der Gebührenforderung erfolgt auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW).)
Zuständige Einrichtungen
- Untere Bauaufsichtsbehörde
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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- E-Mail:
bauaufsicht@langenfeld.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02173 794-5211
-
- Telefon:
- 02173 794-5212
-
- Telefon:
- 02173 794-5210