Auskunft aus dem Sorgerechtsregister
Kurzbeschreibung
Erteilung einer kostenlosen schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister.
Beschreibung
Für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern wird beim Geburtsjugendamt ein Sorgeregister geführt. Liegt kein Eintrag einer abgegebenen Sorgeerklärung oder per Gerichtsbeschluss entschiedener Sorge für Ihr Kind vor, kann die schriftliche Auskunft darüber erteilt werden.
Erforderliche Unterlagen
Angabe Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort des Kindes;
Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des Antragstellers.
Hinweise und Besonderheiten
Bei einer Versendung des Nachweises zur Alleinsorge (Negativbescheinigung) per Post, ist das Dokument nicht tagesaktuell. Es bescheinigt lediglich den rechtlichen Status zum Zeitpunkt der Ausstellung, nicht zum Zeitpunkt des Posteingangs bzw. bei Vorlage bei einer Behörde. Die Akzeptanz der Bescheinigung auch per E-Mail (als Scan oder PDF) im Vergleich zum postalischen Original samt Unterschrift und Siegel, hängt stark vom Empfänger und dem jeweiligen Verwendungszweck ab.
Voraussetzungen
Die gemeinsame Sorge wurde bislang nicht erklärt oder durch ein Gericht festgestellt.
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Antrag online, telefonisch oder schriftlich stellen.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Beistandschaften
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- Straße: Konrad-Adenauer-Platz Hausnummer: 1
- PLZ: 40764 Ort: Langenfeld Rhld.
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- E-Mail:
beistandschaften@langenfeld.de
- E-Mail:
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Jugendarbeit, Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss
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- Straße: Konrad-Adenauer-Platz Hausnummer: 1
- PLZ: 40764 Ort: Langenfeld Rhld.
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Widuch
Position: Buchstabe A-G- Telefon:
- 02173 794-3110
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Frau van Cuyck
Position: Buchstabe H-L- Telefon:
- 02173 794-3106
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Frau Raab
Position: Buchstabe M-R- Telefon:
- 02173 794-3113
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- Telefon:
- 02173 794-3112
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Frau Züll
Position: Buchstabe S – Z- Telefon:
- 02173 794-3111