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Auskunft aus dem Sorgerechtsregister

Online Dienst

Kurzbeschreibung

Erteilung einer kostenlosen schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister.

Beschreibung

Für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern wird beim Geburtsjugendamt ein Sorgeregister geführt. Liegt kein Eintrag einer abgegebenen Sorgeerklärung oder per Gerichtsbeschluss entschiedener Sorge für Ihr Kind vor, kann die schriftliche Auskunft darüber erteilt werden.


Erforderliche Unterlagen

Angabe Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort des Kindes;
Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des Antragstellers.


Hinweise und Besonderheiten

Bei einer Versendung des Nachweises zur Alleinsorge (Negativbescheinigung) per Post, ist das Dokument nicht tagesaktuell. Es bescheinigt lediglich den rechtlichen Status zum Zeitpunkt der Ausstellung, nicht zum Zeitpunkt des Posteingangs bzw. bei Vorlage bei einer Behörde. Die Akzeptanz der Bescheinigung auch per E-Mail (als Scan oder PDF) im Vergleich zum postalischen Original samt Unterschrift und Siegel, hängt stark vom Empfänger und dem jeweiligen Verwendungszweck ab.


Voraussetzungen

Die gemeinsame Sorge wurde bislang nicht erklärt oder durch ein Gericht festgestellt.


Verfahrensablauf

Sie können Ihren Antrag online, telefonisch oder schriftlich stellen.

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