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Auskunft aus dem Sorgerechtsregister
Kurzbeschreibung
Erteilung einer kostenlosen schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister.
Beschreibung
Für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern wird beim Geburtsjugendamt ein Sorgeregister geführt. Liegt kein Eintrag einer abgegebenen Sorgeerklärung oder per Gerichtsbeschluss entschiedener Sorge für Ihr Kind vor, kann die schriftliche Auskunft darüber erteilt werden.
Erforderliche Unterlagen
Angabe Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort des Kindes; Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des Antragstellers.
Voraussetzungen
Die gemeinsame Sorge wurde bislang nicht erklärt oder durch ein Gericht festgestellt.
Verfahrensablauf
Telefonische oder schriftliche Antragstellung.
Zuständige Einrichtungen
- Beistandschaften
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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- E-Mail:
beistandschaften@langenfeld.de
- E-Mail:
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- Jugendarbeit, Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Widuch
Buchstabe A-G- Telefon:
- 02173 794-3110
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Frau van Cuyck
Buchstabe H-L, W,X,Y- Telefon:
- 02173 794-3106
-
Frau Raab
Buchstabe M-R- Telefon:
- 02173 794-3113
-
Herr Kratz
Buchstabe S-V,Z- Telefon:
- 02173 794-3112
-
- Telefon:
- 02173 794-3111