Auskunft aus dem Sorgerechtsregister
Kurzbeschreibung
Erteilung einer kostenlosen schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister.
Beschreibung
Für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern wird beim Geburtsjugendamt ein Sorgeregister geführt. Liegt kein Eintrag einer abgegebenen Sorgeerklärung oder per Gerichtsbeschluss entschiedener Sorge für Ihr Kind vor, kann die schriftliche Auskunft darüber erteilt werden.
Erforderliche Unterlagen
Angabe Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort des Kindes; Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des Antragstellers.
Voraussetzungen
Die gemeinsame Sorge wurde bislang nicht erklärt oder durch ein Gericht festgestellt.
Verfahrensablauf
Telefonische oder schriftliche Antragstellung.
Zuständige Einrichtungen
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Beistandschaften
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- Straße: Konrad-Adenauer-Platz Hausnummer: 1
- PLZ: 40764 Ort: Langenfeld Rhld.
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- E-Mail:
beistandschaften@langenfeld.de
- E-Mail:
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Jugendarbeit, Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss
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- Straße: Konrad-Adenauer-Platz Hausnummer: 1
- PLZ: 40764 Ort: Langenfeld Rhld.
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Widuch
Position: Buchstabe A-G- Telefon:
- 02173 794-3110
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Frau van Cuyck
Position: Buchstabe H-L, W,X,Y- Telefon:
- 02173 794-3106
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Frau Raab
Position: Buchstabe M-R- Telefon:
- 02173 794-3113
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Herr Kratz
Position: Buchstabe S-V,Z- Telefon:
- 02173 794-3112
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- Telefon:
- 02173 794-3111