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Änderungsantrag nach dem Schwerbehindertengesetz

Beschreibung

Besondere Voraussetzungen:
  • Es muss bereits eine Schwerbehinderung durch das Versorgungsamt festgestellt worden sein.
  • Die bereits festgestellten Behinderungen haben sich verschlimmert und/oder neue Behinderungen sind hinzugekommen.
  • Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Ganz wichtig sind die Angabe der Rentenvesicherungsnummer und der Arztadressen.
  • Der Antragsteller muss in Langenfeld wohnhaft sein.
  • Der Antrag kann im Bürgerbüro abgegeben werden und wird umgehend weitergeleitet.

 

Die Bearbeitung des Antrags erfolgt durch das Versorgungsamt Kreis Mettmann - Abteilung Behinderung und Ausweis - Schwarzbachstraße 10 in 40822 Mettmann.

Versorgungsamt Kreis Mettmann
Öffnungszeiten:
Dienstag und Mittwoch: 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag: 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr


Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck mit Angabe des Aktenzeichens des Versorgungsamtes
  • Der bisher gültige Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes ist dienlich, aber nicht zwingend erforderlich.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsfrist beim Versorgungsamt richtet sich nach dem Einzelfall.

Zuständige Einrichtungen