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Unbedenklichkeitsbescheinigung
Beschreibung
Die Bescheinigung in Steuersachen bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine steuerlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Langenfeld Rhld., wie zum Beispiel rückständige Grundbesitzabgaben oder Gewerbesteuern, bestehen.
Eine Bescheinigung in Steuersachen (früher: Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes oder der Erteilung öffentlicher Aufträge benötigt.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis, Nationalpass oder eines andere (amtliche) Ausweisdokumente
Kosten
Für die Ausstellung je Bescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,00€ fällig.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Steuern und Abgaben
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02173 794-6722
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- E-Mail:
- gewerbesteuer@langenfeld.de