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Kriegsopferfürsorge

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Personen, die durch Kriegseinflüsse betroffen sind oder deren Angehörige sowie Personen, die bereits Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erhalten, können Anträge auf Leistungen bzw. zusätzliche Leistungen stellen. Diese umfassen u.a. Grundrente, Elternrente, Hilfe zur Pflege, ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt, Erholungsmaßnahmen sowie Eingliederungshilfen.

Notwendige Unterlagen:

Die Vorlage von Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig und kann daher erst nach einem persönlichen Gespräch festgelegt werden.

Rechtliche Grundlagen:

Bundesversorgungsgesetz (BVG)

Zuständige Einrichtungen