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Gehwegabsenkung
Beschreibung
Allgemeine Informationen
Zur Befahrung der Grundstücke (Garage, Stellplätze) ist es erforderlich, den Gehweg zu überqueren. Dieser ist im Regelfall durch einen Hochbord von der Straße abgetrennt. Im Bereich von Garagenzufahrten müssen daher Gehwegabsenkungen angelegt werden.
Notwendige Unterlagen:
Es ist ein formloses Schreiben mit der Beschreibung der geplanten Gehwegabsenkung und einem Lageplan einzureichen.
Gebühren:
40,00 €
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Umwelt, Verkehr, Tiefbau
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02173 794-5312
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