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Dienstleistungsinformationen
Amtsvormundschaften
Allgemeine Informationen
Ist bei der Geburt eines Kindes die Mutter minderjährig und ledig, so erhält das Kind einen Amtsvormund. Zum Vormund wird ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Referates Beistandschaften bestellt. Dieser/Diese haben bis zur Volljährigkeit der Mutter die volle elterliche Sorge für das Kind.
Zuständige Einrichtung
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- Allgemeiner Sozialer Dienst
- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
- Telefon: 02173 794-3333
- Fax: 02173 794-3002