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Amtsvormundschaften

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Ist bei der Geburt eines Kindes die Mutter minderjährig und ledig, so erhält das Kind einen Amtsvormund. Zum Vormund wird ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Referates Beistandschaften bestellt. Dieser/Diese haben bis zur Volljährigkeit der Mutter die volle elterliche Sorge für das Kind.

 

Zuständige Einrichtungen