BIS: Suche und Detail

Verkehrsrechtliche Genehmigungen

Beschreibung

Arbeitsstellen, Baumaßnahmen  und auch Festveranstaltungen, die im öffentlichen Straßenbereichen durchgeführt werden, bedürfen einer gebührenpflichtigen Genehmigung nach § 45 der Straßenverkehrsordnung.

Nach entsprechendem Antrag (mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten / Festveranstaltung) wird eine verkehrsrechtliche Genehmigung mit Vorgaben hinsichtlich den  erforderlichen Sicherungsmaßnahmen erteilt.

 

Bitte beachten Sie, das ab dem 01.09.2026 neue Bearbeitungszeiten für verkehrsrechtliche Anordnungen gelten:

  • Normale verkehrsrechtliche Anordnungen: Bearbeitungszeit 20 Werktage (Mo-Fr)
  • einfache verkehrsrechtliche Anordnungen: Bearbeitungszeit 10 Werktage (Mo-Fr)

 

Bei Anträgen, die eine Vollsperrung einer Straße vorsehen, oder bei denen Rettungskräfte im möglichen Einsatzfall beeinträchtigt werden könnten, beträgt die Bearbeitungszeit mind. 4 Wochen!                                                                                                                                    

Bitte prüfen Sie ob zur verkehrsrechtlichen Anordnung zusätzlich eine Sondergenehmigung notwendig ist. Alle Informationen und Formulare hierzu finden Sie unter:

 

Zuständige Einrichtungen