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Verkehrsrechtliche Genehmigungen

Beschreibung

Arbeitsstellen, Baumaßnahmen  und auch Festveranstaltungen, die im öffentlichen Straßenbereichen durchgeführt werden, bedürfen einer gebührenpflichtigen Genehmigung nach § 45 der Straßenverkehrsordnung.

Nach entsprechendem Antrag (mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten / Festveranstaltung) wird eine verkehrsrechtliche Genehmigung mit Vorgaben hinsichtlich den  erforderlichen Sicherungsmaßnahmen erteilt.

 
Bitte prüfen Sie ob zur verkehrsrechtlichen Anordnung zusätzlich eine Sondergenehmigung notwendig ist. Alle Informationen und Formulare hierzu finden Sie unter:

 

Zuständige Einrichtungen