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Angelegenheiten für Menschen mit einer Behinderung

Kurzbeschreibung

Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung

Beschreibung

Eine Schwerbehinderung und der Grad der Behinderung werden vom Amt für Menschen mit Behinderung beim Kreis Mettmann festgestellt. Die Formulare für den Erstantrag und den Änderungsantrag bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes sind im Bürgerbüro und Seniorenbüro der Stadt Langenfeld erhältlich und können dort ausgefüllt wieder abgegeben werden. Das Seniorenbüro unterstützt beim Ausfüllen des Antrags.

Die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises kann drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit im Rathaus/Bürgerbüro erfolgen. Bitte bringen Sie zur Verlängerung den letzten Feststellungsbescheid mit.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen