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Baulasteintragung

Beschreibung

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines oder mehrerer Grundstückeigentümer zu einem sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen. Durch die Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis der Stadt Langenfeld können einer Bebauung entgegenstehende baurechtliche Hindernisse beseitigt oder die bestehenden Bebauungsmöglichkeiten eines Grundstücks können erweitert werden.

Durch eingetragene Baulasten entstehen keine direkte Rechtsbeziehung zwischen den Eigentümern der begünstigten und belasteten Grundstücke. Somit ersetzt eine Baulast keine privatrechtlichen Vereinbarungen bzw. grundbuchlichen Dienstbarkeiten.

Für die Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis ist die Unterzeichnung einer schriftlichen Erklärung aller Grundstückseigentümer sowie eventuellen Käufern, die bereits mit einer Eigentumsübertragungsvormerkung im Grundbuch eingetragen sind, und eventuellen Erbbauberechtigten des zu belastenden Grundstückes erforderlich. Die entsprechenden Unterschriften müssen entweder notariell beglaubigt sein oder persönlich vor den Sachbearbeitern der Unteren Bauaufsichtsbehörde geleistet werden. 


Erforderliche Unterlagen

Formloser schriftlicher Antrag mit Nennung des Rechnungsempfängers
Lageplan eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs in fünffacher Ausfertigung gemäß § 18 der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)


Kosten

Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung fallen je nach Aufwand pro Baulast Gebühren in Höhe zwischen 50,00 Euro und 250,00 Euro an.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen