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Baulastauskünfte

Kurzbeschreibung

Auf Antrag wird Auskunft darüber erteilt, ob das Grundstück baulastenfrei ist oder ob es mit einer oder mehreren Baulasten belastet ist.

Beschreibung

Alle im Stadtgebiet vorhandenen Baulasten werden im Baulastenverzeichnis der Stadt Langenfeld eingetragen. Auf Antrag wird den unter den Vorausset­zungen genannten Personengruppen  eine Auskunft aus dem Baulastenver­zeichnis gewährt.

Bei belasteten Grundstücken wird den Antragstellern eine Kopie des be­stehenden Baulastenblattes nebst dem dazugehörigen Lageplan bzw. der dazugehörigen Lagepläne zugeschickt


Erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag unter Angabe der grundstücksspezifischen Daten (Katasterangaben sprich Gemarkung, Flur und Flurstücksnummern sowie Straßenname und Hausnummer) sowie der Darlegung Ihres berechtigten Interesses.


Hinweise und Besonderheiten

Die Anfrage kann zusätzlich auf dem Postweg oder während der Sprechzeiten in den Räumlichkeiten der Unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden


Voraussetzungen

Der Antragssteller ist Grundstückseigentümer oder eine andere Person, die ein berechtigtes Interesse darlegen kann (z. B. Kaufinteressenten). Bei Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren ist ein berechtigtes Interesse grundsätzlich anzunehmen.


Kosten

Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung ist eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis gebührenpflichtig.

Bei belasteten Grundstücken beträgt die Gebühr je Grundstück 50,00 Euro bis 150,00 Euro (je nach Aufwand)

Bei unbelasteten Grundstücken beträgt die Gebühr je Grundstück 30,00 Euro.

Sollten mehrere Flurstücke unter einer laufenden Nummer im Grundbuch geführt werden, handelt es sich um ein Grundstück im Sinne des BGB. Andernfalls ist pro Grundstück die o.g. Gebühr zu entrichten.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen