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Akteneinsicht Bauakten

Kurzbeschreibung

Für die Einsicht in die Bauakten werden Termine vergeben.

Beschreibung

Die untere Bauaufsichtsbehörde führt objektbezogene Bauakten für die im Stadtgebiet rechtmäßig errichteten Gebäude. Im Regelfall befinden sich in den einzelnen Akten alle erteilten Baugenehmigungen mit den dazuge­hörigen Bauvorlagen (beispielsweise Grundrisse und Schnitte). Für eine Vielzahl der Gebäude sind zudem statische Berechnungen archiviert.

Hauptsächlich dienen die archivierten Unterlagen öffentlich-rechtlichen Zwecken, jedoch werden sie der Öffentlichkeit unter Einhaltung des Daten­schutzes im Rahmen der Möglichkeiten zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Dabei erfolgt die Akteneinsicht ausschließlich in den Räumlichkeiten der unteren Bauaufsichtsbehörde. Eine Versendung der Bauakten erfolgt nicht.

Grundsätzlich können sowohl Eigentümer der Grundstücke als auch deren Bevollmächtigte nach vorheriger Terminvereinbarung Einsicht in die Bauakten nehmen.

Unter Darlegung eines konkreten berechtigten Interesses wird im Einzelfall zudem eine beschränkte Einsicht in die Bauakten nach dem Informations­freiheitsgesetz (IFG) gewährt.

Es wird auf Grund der Komplexität der Unterlagen jedoch empfohlen, eine fachkundige Person mitzubringen oder dieser eine entsprechende Vollmacht zur Akteneinsicht auszuhändigen.

Bei Bedarf können im Nachgang zur Akteneinsicht Kopien angefertigt werden. Diese können Sie in Absprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin abholen oder sich auf dem Postweg zusenden lassen.


Erforderliche Unterlagen

Eigentümernachweis beispielsweise in Form eines Grundbuchauszuges, eines aktuellen Grundsteuerbescheids oder eines notariellen Kaufvertrags und ggf. eine Vollmacht des Eigentümers


Kosten

Für die Einsicht in die Bauakten wird ein Sockelbetrag in Höhe von 20,00 Euro berechnet. Sollten zudem Kopien erwünscht sein, fallen folgende Kosten an:

Vervielfältigungen, Ausdrucke, Auszüge und Dokumente auf Datenträgern

  • DIN A 4 je 0,50 Euro
  • DIN A 3 je 1,00 Euro
  • DIN A 2 je 11,00 Euro
  • DIN A 1 je 13,00 Euro
  • DIN A 0 je 15,00 Euro

Abgabe digitaler Dokumente/Dateien

  • Abgabe auf Datenträgern (Sockelbetrag) 5,00 Euro
  • Versand per E-Mail (Sockelbetrag) 2,00 Euro
  • zuzüglich je Dokument 0,50 Euro

Für das individuelle Zusammenstellen von Auszügen aus Schriftstücken oder Dateien wird, soweit nicht eine andere Gebühr oder Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist, eine Gebühr nach Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird. Die Gebühr beträgt je angefangene Viertelstunde 10,00 Euro.

Bei Akteneinsichten nach dem Informationsfreiheitsgesetz wird im Einzelfall bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand, insbesondere, wenn Daten abgetrennt oder geschwärzt werden müssen zum Schutz privater Interessen eine höhere Gebühr unter Maßgabe der Allgemeinen Verwaltungsgebühren­ordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) in Höhe von bis zu 1.000,00 Euro erhoben.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen