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Fischereischein

Kurzbeschreibung

Ausstellung und Verlängerung von Jugend-, Jahres- und Fünfjahresfischereischeinen


Erforderliche Unterlagen

Neuausstellung eines Fischereischeines

  • 1 Lichtbild  (hier können Sie ihre Fotos erstellen)
    - im Foyer des Rathauses steht Ihnen ein Passbildautomat (4 Bilder für 10 €) zur Verfügung
    - Studio 86
    - Foto Schatz
  • Bescheinigung über die abgelegte Fischereiprüfung (außer bei Jugendfischereischein)

 

Verlängerung eines Fischereischeines

  • vorhandenen Fischereischein mitbringen
  • Vorlage des entsprechenden Fischereiprüfungszeugnisses

Hinweise und Besonderheiten

Ist der Fischereischein bereits über ein Jahr abgelaufen, ist nur eine Neuausstellung möglich.


Voraussetzungen

  • Wohnsitz in Langenfeld Rhld.
  • Jugendfischereischein: Alter 10 - 15 Jahre
  • Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischein: abgelegte Fischereiprüfung (ab dem 14. Lebensjahr möglich)

    Informationen zur Fischereiprüfung sind bei der Unteren Fischereibehörde der Kreisverwaltung Mettmann (Tel.: 02104/99-0) erhältlich. Diese setzt zur Zeit jährlich 2 Prüfungstermine fest.

  • Fischereiprüfung
    Termin bitte bei der Unteren Fischerbehörde 02104/991636 nachfragen.

  • Vorbereitungslehrgang
    Vorbereitungslehrgänge werden durch den ASV Monheimer Angelfreunde Kreis Mettmann e. V. angeboten.
    Ansprechpartner für weitere Informationen und Anmeldung ist Herr Rolf Horsten (02841/8880985) 47447 Moers, Im Schwarzen Bruch 1.
    Anmeldungen zum Vorbereitungslehrgang bitte schriftlich an Herrn Horsten.


Kosten

Jugendfischereischein         8,00 €

Jahresfischereischein        16,00 €

Fünfjahresfischereischein   48,00 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen