Suche
Auskunft aus dem Bebauungsplan
Beschreibung
Allgemeine Informationen
Das Baugesetzbuch (BauGB) verpflichtet die Stadt Langenfeld, die von ihr als Satzung beschlossenen, rechtskräftigen Bebauungspläne für jedermann während der Dienststunden zur Einsichtnahme bereitzuhalten und auf Verlangen über deren Inhalt Auskunft zu erteilen. Gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr können Ausdrucke oder Teilausdrucke der Bebauungspläne erworben werden.
Weitere Informationen:
Zuständige Einrichtungen
- Stadtplanung und Denkmalschutz
-
- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02173 794-5114
-
- Telefon:
- 02173 794-5110
-
Herr Rasch
stellvertretende Referatsleitung- Telefon:
- 02173 794-5113