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Hilfe in Wohnungsnotfällen
Beschreibung
Haushalten, denen - unabhängig aus welchen Gründen - ein Wohnungsverlust droht und die sich nicht selbst helfen können und daher auf behördliche Hilfe angewiesen sind, kann die notwendige wohnraumsichernde Unterstützung gegeben werden, damit der Wohnungsverlust abgewendet werden kann.
In den Fällen, in denen der Wohnungsverlust unmittelbar bevorsteht, kann eine Einweisung in eine städtische Obdachlosenunterkunft erfolgen, um die Obdachlosigkeit zu vermeiden.
Erforderliche Unterlagen
Die beizubringenden Unterlagen werden im persönlichen Beratungsgespräch festgelegt.
Zuständige Einrichtungen
- Soziale Angelegenheiten
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02173 794-2230