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Regenwasserkanalbenutzungsgebühren
Beschreibung
Zur schadlosen Beseitigung des Niederschlagswassers erstellt und unterhält die Stadt Langenfeld im Rahmen der Stadtentwässerung im Trennsystem eine Regenwasserbeseitigungsanlage mit Kanälen, Regenrückhaltebecken, Pumpwerken etc..
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage erhebt die Stadt Langenfeld zur Deckung der Kosten Benutzungsgebühren.
Die Regenwasserkanalbenutzungsgebühr bemisst sich nach der bebauten / überbauten und befestigten Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird (entwässerte Fläche).
Rechtsgrundlagen
- Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
- Entwässerungssatzung der Stadt Langenfeld Rhld.
- Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Langenfeld Rhld.
Erforderliche Unterlagen
Für die Erklärung der bebauten / überbauten und befestigten Grundstücksfläche, die an die Abwasseranlage angeschlossen ist, ist ein Erfassungsbogen auszufüllen und an das Referat Steuern und Abgaben zu übermitteln.
Dieser Erfassungsbogen kann unter den Downloads abgerufen werden.
Kosten
Für das Jahr 2024 beträgt die Regenwasserkanalbenutzungsgebühr je qm entwässerter Fläche 0,85 € (2023: 0,72 €).
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Steuern und Abgaben
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02173 794-6731
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- E-Mail:
- grundbesitzabgaben@langenfeld.de