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Auskunft aus dem Flächennutzungsplan
Beschreibung
Allgemeine Informationen
Das Baugesetzbuch verpflichtet die Stadt Langenfeld den von ihr im Jahre 1969 beschlossenen, rechtsgültigen Flächennutzungsplan und die inzwischen erfolgten Änderungen und Ergänzungen für Jedermann während der Dienststunden zur Einsichtnahme bereitzuhalten und auf Verlangen über den Inhalt Auskunft zu erteilen.
Gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr können Ausdrucke oder Teilausdrucke des Flächennutzungsplanes erworben werden.
Auf der Internetseite www.langenfeld.de/stadtplanung ist eine Verlinkung zu einem PDF-Dokument mit der Zusammenzeichnung des Flächennutzungsplans und seiner Änderungen aufgeführt.
Rechtliche Grundlagen:
Baugesetzbuch
Zuständige Einrichtungen
- Stadtplanung und Denkmalschutz
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02173 794-5114
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- Telefon:
- 02173 794-5110
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Herr Rasch
stellvertretende Referatsleitung- Telefon:
- 02173 794-5113