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Auskunft aus dem Flächennutzungsplan

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Das Baugesetzbuch verpflichtet die Stadt Langenfeld den von ihr im Jahre 1969 beschlossenen, rechtsgültigen Flächennutzungsplan und die inzwischen erfolgten Änderungen und Ergänzungen für Jedermann während der Dienststunden zur Einsichtnahme bereitzuhalten und auf Verlangen über den Inhalt Auskunft zu erteilen.
Gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr können Ausdrucke oder Teilausdrucke des Flächennutzungsplanes erworben werden.
 

Auf der Internetseite www.langenfeld.de/stadtplanung ist eine Verlinkung zu einem PDF-Dokument mit der Zusammenzeichnung des Flächennutzungsplans und seiner Änderungen aufgeführt.

Rechtliche Grundlagen:


Baugesetzbuch

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen