Suche
Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung
Beschreibung
Zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung können Personen im Inland, die die aktuelle Regelaltersgrenze erreichen oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauernd voll erwerbsgemindert sind, Leistungen der Grundsicherung erhalten. Die Leistungen entsprechen denen der Hilfe zu Lebensunterhalt.
Die Leistungen sind wie alle anderen Leistungen der Sozialhilfe einkommensabhängig.
Erforderliche Unterlagen
Sämtliche Nachweise über Einkommen, Vermögen und Belastungen (z. B. Miete) ggfls. auch ärztliche Gutachten u. ä.. Mögliche weitere beizubringende Unterlagen werden in einem persönlichen Beratungsgespräch erfasst.
Zuständige Einrichtungen
- Soziale Angelegenheiten
-
- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02173 794-2212
-
- Telefon:
- 02173 794-2213
-
- Telefon:
- 02173 794-2211
-
- Telefon:
- 02173 794-2221
-
- Telefon:
- 02173 794-2220
-
- Telefon:
- 02173 794-2210