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Beglaubigungen
Kurzbeschreibung
Amtliche Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Kopien
Beschreibung
Die Behörde ist befugt, die oben genannten Unterlagen zu beglaubigen, insofern die Urschrift von einer deutschen Behörde ausgestellt ist oder die die Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird.
Besonderheit:
Kopien von Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) dürfen nicht beglaubigt werden, die Personenstandsurkunden werden ausschließlich von dem ausstellenden Standesamt bestätigt.
Beglaubigungen von Unterschriften:
Namensunterschriften können in Gegenwart des Sachbearbeiters vollzogen oder als vollzogen anerkannt werden.
Ausländische Schriftstücke können nicht durch das Bürgerbüro beglaubigt werden!
Erforderliche Unterlagen
bei Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Kopien:
- das Originalschriftstück
bei Beglaubigung von Unterschriften:
- das zu unterzeichnende Schriftstück
- Personalausweis oder Reisepass
Kosten
- Beglaubigungen je Seite: 3,00 €
- Unterschriftsbeglaubigungen: 2,00 €
- Beglaubigungen von Zeugnissen: 5,00 €
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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- Telefon:
02173 794-4444 - Fax:
02173 794-92424 - E-Mail:
buergerbuero@langenfeld.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02173 794-4444
- E-Mail:
- buergerbuero@langenfeld.de