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Jugendarbeit

Beschreibung

Kinder und Jugendliche haben ein gesetzliche verankertes Recht auf Förderung ihrer Entwicklung. Angebote der Jugendarbeit bieten Möglichkeiten zur außerschulischen Bildung. Die Angebote sind an den Interessen der Kinder- und Jugendlichen orientiert, befähigen zur Selbstbestimmung und tragen dazu bei zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement hinführen. Maßnahmen der Jugendarbeit bieten vielfältige Möglichkeiten zur Persönlichkeitsbildung. Darüber hinaus sind Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Kinder- und Jugendarbeit oft erste Ansprechpartner*innen bei Fragen und Problemen.

In diesem Sinne unterstützen und beraten Mitarbeitende im Referat Jugendarbeit Kinder, Jugendliche, Eltern, freie Träger und Jugendverbände. Zudem finden vielfältige unterschiedliche Angebote und Maßnahmen statt. Die Angebote richten sich an alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 6 - 27 Jahren. Die Angebote basieren auf freiwilliger Teilnahme.

Im Rahmen des kommunaler Kinder- und Jugendförderplans (siehe Downloads) der Stadt Langenfeld werden Zuschüsse für Freizeit- und Ferienmaßnahmen der Jugendverbände gewährt.

Aufgaben sind:

Formulare Jugendförderung:


Rechtsgrundlagen

Kinder- und Jugendhilfegesetz KJHG (SGB VIII §11), Kinder- und Jugendförderungsgesetz (3. AG KJHG – KJFöG)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen