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Vergnügungssteuer
Beschreibung
Allgemeine Informationen zur Festsetzung und Erhebung der Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer ist eine kommunale Steuer, die den Charakter einer Luxussteuer hat. Gegenstand der Vergnügungssteuer sind u.a. Geldspielgeräte, Unterhaltungsgeräte und Filmveranstaltungen.
Die Vergnügungssteuer beträgt seit dem 01.07.2015 für:
- Geldspielgeräte in Spielhallen 5,5 v.H. des Spieleinsatzes
- Unterhaltungsgeräte in Spielhallen 70,00 €
- Geldspielgeräte in Gaststätten 5,5 v.H. des Spieleinsatzes
- Unterhaltungsgeräte in Gaststätten 25,00 €
- Geräte mit gewaltverherrlichenden Spielen 200,00 €
Rechtliche Grundlagen:
Zuständige Einrichtungen
- Steuern und Abgaben
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02173 794-6701
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- E-Mail:
- vergnuegungssteuer@langenfeld.de