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Vergnügungssteuer

Beschreibung

Allgemeine Informationen zur Festsetzung und Erhebung der Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer ist eine kommunale Steuer, die den Charakter einer Luxussteuer hat. Gegenstand der Vergnügungssteuer sind u.a. Geldspielgeräte, Unterhaltungsgeräte und Filmveranstaltungen.

Die Vergnügungssteuer beträgt seit dem 01.07.2015 für:

  • Geldspielgeräte in Spielhallen 5,5 v.H. des Spieleinsatzes
  • Unterhaltungsgeräte in Spielhallen 70,00 €
  • Geldspielgeräte in Gaststätten 5,5 v.H. des Spieleinsatzes
  • Unterhaltungsgeräte in Gaststätten 25,00 €
  • Geräte mit gewaltverherrlichenden Spielen 200,00 €

 

Rechtliche Grundlagen:

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen