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Kostenerstattungsbeträge nach Baugesetzbuch

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Da Bauleitpläne (Bebauungspläne, Flächennutzungspläne) die planungsrechtliche Grundlage für spätere (Bau-) vorhaben und damit Eingriffe im Sinne der Naturschutzgesetze schaffen können, sollen diese Eingriffe auf ausgewiesenen Ausgleichsflächen durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. Für die Durchführung dieser Ausgleichsmaßnahmen erhebt die Stadt Langenfeld Kostenerstattungsbeträge von den Grundstückseigentümern/Grundstückseigentümerinnen der zugeordneten Grundstücke.

Die erstattungsfähigen Kosten werden dabei nach Maßgabe der zulässigen Grundfläche auf die zugeordneten Grundstücke verteilt.

Rechtliche Grundlagen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen