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Kostenerstattungsbeträge nach Baugesetzbuch
Beschreibung
Allgemeine Informationen
Da Bauleitpläne (Bebauungspläne, Flächennutzungspläne) die planungsrechtliche Grundlage für spätere (Bau-) vorhaben und damit Eingriffe im Sinne der Naturschutzgesetze schaffen können, sollen diese Eingriffe auf ausgewiesenen Ausgleichsflächen durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. Für die Durchführung dieser Ausgleichsmaßnahmen erhebt die Stadt Langenfeld Kostenerstattungsbeträge von den Grundstückseigentümern/Grundstückseigentümerinnen der zugeordneten Grundstücke.
Die erstattungsfähigen Kosten werden dabei nach Maßgabe der zulässigen Grundfläche auf die zugeordneten Grundstücke verteilt.
Rechtliche Grundlagen
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Gemeindeordnung (GO)
- Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a bis 135 c BauGB in der Stadt Langenfeld Rhld.
Zuständige Einrichtungen
- Steuern und Abgaben
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Missal
stellvertretende Referatsleitung- Telefon:
- 02173 794-6710
- E-Mail:
- beitraege@langenfeld.de
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- Telefon:
- 02173 794-6711
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Beiträge (Steuern und Abgaben)
- E-Mail:
- beitraege@langenfeld.de