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Verlängerung des Schwerbehindertenausweises
Beschreibung
Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis
Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Ganz wichtig sind die Angabe der Rentenvesicherungsnummer und der Arztadressen.
- Ein Lichtbild ist dem Antrag beizufügen.
- Der Antragsteller muss in Langenfeld wohnhaft sein.
Der Antrag wird umgehend weitergeleitet. Die Bearbeitung des Antrags erfolgt durch das Versorgungsamt .
Die Bearbeitungsfrist beim Versorgungsamt richtet sich nach dem Einzelfall.
Unterlagen:
ausgefüllter Antragsvordruck des Versorgungsamtes inkl. Lichtbild.
Verlängerung eine Schwerbehindertenausweises
Der Antrag wird aufgenommen, wenn die Gültigkeit des Ausweises abläuft. Ausgefüllt wird der Antrag von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bürgerbüros.
Besondere Voraussetzungen für die abschließende Bearbeitung des Antrages im Bürgerservice:
Ein Verlängerungsfeld im Schwerbehindertenausweis muss noch frei sein.
Ist eine persönliche Vorsprache des Antragstellers nicht möglich, kann eine andere Person zur Antragstellung bevollmächtigt werden.
Notwendige Unterlagen:
- Schwerbehindertenausweis
Ist ein Verlängerungsfeld im Schwerbehindertenausweis nicht mehr frei oder ist die Gültigkeit länger als 1 Jahr abgelaufen, so ist die eigenhändige Unterschrift des Antragstellers, der Schwerbehindertenausweis sowie ein Lichtbild erforderlich. Bei Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist eine Vollmacht vorzulegen.
Antrag für einen Schwerbehindertenausweis bzw. Verschlimmerungsantrag
Verschlimmerungsantrag:
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Es muss bereits eine Schwerbehinderung durch das Versorgungsamt festgestellt worden sein.
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Die bereits festgestellten Behinderungen haben sich verschlimmert und/oder neue Behinderungen sind hinzugekommen.
- Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Ganz wichtig sind die Angabe der Rentenvesicherungsnummer und der Arztadressen.
- Der Antragsteller muss in Langenfeld wohnhaft sein.
- Der Antrag kann im Bürgerbüro abgegeben werden und wird umgehend weitergeleitet.
Die Bearbeitung des Antrags erfolgt durch das Versorgungsamt Kreis Mettmann -Abteilung Behinderung und Ausweis- in 40822 Mettmann.
Öffnungszeiten:
Dienstag und Mittwoch: 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag: 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Die Bearbeitungsfrist beim Versorgungsamt richtet sich nach dem Einzelfall.
Notwendige Unterlagen:
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck mit Angabe des Aktenzeichens des Versorgungsamtes
- Der bisher gültige Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes ist dienlich, aber nicht zwingend erforderlich.
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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- Telefon:
02173 794-4444 - Fax:
02173 794-92424 - E-Mail:
buergerbuero@langenfeld.de
- Telefon:
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