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Kostenersätze für Grundstücksanschlussleitungen

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Der Aufwand, der der Stadt Langenfeld für die Herstellung, Erneuerung, Beseitigung, Veränderung und Unterhaltung der Grundstücksanschlussleitungen entstanden ist, ist der Stadt Langenfeld vom Eigentümer des an die öffentlichen Entwässerungsanlagen angeschlossenen Grundstückes (= Anschlussnehmer) in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten zu ersetzen.

Rechtliche Grundlagen

Zuständige Einrichtungen