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Wirtschaftliche Hilfe zur Erziehung
Beschreibung
Allgemeine Informationen
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe überprüft die Beteiligung der Eltern zu den Kosten bei der Gewährung von Hilfe zur Erziehung.
Wenn die eigene Familie die Erziehung der Kinder nicht ausreichend wahrnehmen kann, leistet das Referat Allgemeiner Sozialer Dienst neben pädagogischen auch finanzielle Hilfen. So zum Beispiel, wenn sich Kinder oder Jugendliche je nach Alter und Problemlage (in Absprache mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst) in:
- Heimen/Kinderhäusern
oder - Pflegefamilien
aufhalten. Die Kosten dieser Hilfen werden dann vom Referat Allgemeiner Sozialer Dienst übernommen.
Zuständige Einrichtungen
- Allgemeiner Sozialer Dienst
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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- Telefon:
02173 794-3333 - Fax:
02173 794-3002
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02173 794-3234
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- Telefon:
- 02173 794-3230
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- Telefon:
- 02173 794-3232
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- Telefon:
- 02173 794-3231
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- Telefon:
- 02173 794-3233
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- Telefon:
- 02173 794-3235