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Wirtschaftliche Hilfe zur Erziehung

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe überprüft die Beteiligung der Eltern zu den Kosten bei der Gewährung von Hilfe zur Erziehung.

Wenn die eigene Familie die Erziehung der Kinder nicht ausreichend wahrnehmen kann, leistet das Referat Allgemeiner Sozialer Dienst neben pädagogischen auch finanzielle Hilfen. So zum Beispiel, wenn sich Kinder oder Jugendliche je nach Alter und Problemlage (in Absprache mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst) in:

  • Heimen/Kinderhäusern
    oder
  • Pflegefamilien

aufhalten. Die Kosten dieser Hilfen werden dann vom Referat Allgemeiner Sozialer Dienst übernommen.

Zuständige Einrichtungen