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Entfernungsbescheinigung

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Die Stadt Langenfeld bescheinigt für ihr Stadtgebiet auf Antrag die kürzeste Wegstrecke zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz, der Ausbildungsstätte oder den nächstgelegenen Haltepunkten des öffentlichen Nahverkehrs zur Vorlage bei z.B. Behörden, Arbeitgebern oder Versorgungsträgern. Sobald eine Entfernungsbescheinigung beantragt wird, wobei die Wegstrecke die Stadtgrenzen überschreitet, erteilt das Vermessungs- und Katasteramt des Kreises Mettmann in Abstimmung mit den betroffenen Städten die gewünschte Bescheinigung. Auch diese Anträge werden beim Referat Stadtplanung und Denkmalschutz entgegen genommen und an die zuständige Kreisverwaltung weitergeleitet.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen