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Aufstellerlaubnis für Glücksspielgeräte
Kurzbeschreibung
Erlaubnis für das gewerbsmäßige Aufstellen von Glücksspielgeräten, § 33 c Abs. 1 GewO
Beschreibung
Gemäß § 33 c Abs. 1 GewO bedarf derjenige, der gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen möchte, der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis berechtigt nur zur Aufstellung von Spielgeräten, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist. Zuständig ist die Ordnungsbehörde, in dem er Aufsteller seinen Wohnsitz oder seine Hauptniederlassung hat.
Erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag (Antragsformular)
- Führungszeugnis nach Belegart 0 (nicht älter als 3 Monate)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister GZR 3, Belegart 9
- Auszug aus Vollstreckungsportal
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wohnsitz-Finazamtes
- Teilnahmebescheinigung der Industrie- und Handelskammer bezüglich der Unterrichtung zu Kenntnissen zum Spiel- und Jugendschutz
- Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution
- Ausweisdokument
Ausländische Staatsangehörige – mit Ausnahmevon EU-Angehörigen – muss zusätzlcih eine Aufenthaltserlabnis, die zur ausübung einer selbständigen Tätigkeit berechtigt, einegreicht werden.
Bei juristischen Personen sind für jeden Geschäftsführer bzw. Vorstandsvorsitzenden die Unterlagen b)-h) vorzulegen. Für die juristische Person selber müssen die Unterlagen b)-e) vorgelegt werden, es sei denn es handlet sich um eine Neugründung. Zusätzlich muss ein Auszug aus dem Handel- oder Vereinregister und eine Ausfertigung aus dem Gesellschaftsvertrag bzw. der Satzung vorzulegen.
Bearbeitungsdauer
6 Wochen
Voraussetzungen
Die Erlaubnis kann gemäß § 33 c Abs. 2 GewO versagt werden, wenn der Antragsteller nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt, der Antragstellende nicht die notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz nachweist (IHK-Bescheinigung) oder der Atragstellende nicht das erforderliche Sozialkonzept nachweist.
Kosten
1.280,00 Euro
Zuständige Einrichtungen
- Gewerbestelle
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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- E-Mail:
gewerbe@langenfeld.de
- E-Mail:
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- Recht und Ordnung
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02173 794-2330