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Grundstücksteilungen
Kurzbeschreibung
Die Grundstücksteilung ist die Aufteilung eines bestehenden Grundstückes in zwei oder mehr Teile. Bei der Teilung eines Grundstücks wird ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbstständiges Grundstück eingetragen.
Beschreibung
Die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. Die Genehmigung ist bei der Bauaufsichtsbehörde zu beantragen.Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Grundstücksteilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, den aufgrund der Bauordnung erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen.
Die Teilung darf in das Liegenschaftskataster erst übernommen werden, wenn ein Genehmigungsbescheid vorgelegt ist.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsvordruck
- Lageplan eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs in dreifacher Ausfertigung gemäß § 17 der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
- Bauzeichnungen nach § 4 BauPrüfVO soweit erforderlich
Hier finden Sie den Antrgasvordruck aus dem BauportalNRW:
Antrag auf Grundstücksteilung/ Negativzeugnis
Weiterführende Informationen
Bedarf die Teilung keiner Genehmigung, hat die Bauaufsichtsbehörde auf Antrag von Beteiligten darüber ein Zeugnis auszustellen. Das Zeugnis steht einer Genehmigung gleich.
Hinweise und Besonderheiten
Liegen bauordnungsrechtliche Verstöße vor, sind diese im Teilungsverfahren oder zusätzlich in einem eigenen Genehmigungsverfahren zu regeln. Hierzu kann es erforderlich sein, Bau- oder Abweichungsanträge zu stellen und/oder Baulasten eintragen zu lassen.
Voraussetzungen
Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke erforderlich. Durch die Teilung dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW oder den aufgrund der BauO NRW erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.
Verfahrensablauf
Nach der abschließenden Bearbeitung des gestellten Antrages erhält der Antragsteller lediglich den Gebührenbescheid.
Die eigentliche Teilungsgenehmigung erhält der vom Antragsteller beauftragte öffentlich-bestellte Vermessungsingenieur. Dieser leitet die erteilte Teilungsgenehmigung an das zuständige Katasteramt beim Kreis Mettmann sowie an das Amtsgericht Langenfeld weiter. Im Zuge dessen werden vom Katasteramt neue Flurstücksnummern vergeben und im Grundbuch eingetragen.
Kosten
Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung beträgt die Gebühr je nach Umfang der baurechtlichen Prüfung je neu gebildeten bebauten Grundstück zwischen 50,00 Euro und 500,00 Euro.
Zuständige Einrichtungen
- Untere Bauaufsichtsbehörde
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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- E-Mail:
bauaufsicht@langenfeld.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02173 794-5220
-
- Telefon:
- 02173 794-5221