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Sondernutzung von Straßen
Beschreibung
Öffentliche Straßen, Wege und Plätze erhalten durch eine sog. Widmung einen bestimmten Nutzungszweck. So kann eine Straße als Fußgängerbereich, für den fließenden Verkehr, als Parkfläche und dergleichen gewidmet werden. Soll die Straße in einzelnen Bereichen anders genutzt werden, als die Widmung dies vorsieht, ist eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich. So ist z.B. für das Aufstellen eines Containers, von Baumaterialien, von Tischen und Bänken (bei einer Gaststätte) etc. auf einer Verkehrsfläche grundsätzlich eine solche Genehmigung zu beantragen. Ohne die entsprechende Erlaubnis ist die Nutzung der Straße zu Sonderzwecken nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen kann die örtliche Ordnungsbehörde ein Bußgeld verhängen.
Rechtsgrundlagen
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Langenfeld Rhld.
Kosten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Art der Benutzung, nach der in Anspruch genommenen Fläche, der Benutzungsdauer, usw. Die Berechnung wird im jeweiligen Einzelfall durchgeführt.
Onlinedienstleistung
Downloads
- Antrag Sondernutzung Befahren der Fußgängerzone Langenfeld
- Antrag Sondernutzung Autokran
- Antrag Sondernutzung Container
- Antrag Sondernutzung Baubereich
- Antrag Sondernutzung Befahren gesperrter Straßen
- Antrag Sondernutzung Einzelhandel und Gastronomie
- Antrag Sondernutzung Infostand
- Antrag Sondernutzung Kabelbrücke
- Antrag Sondernutzung Plakatierung
- Antrag Sondernutzung Straßenfeste
- Antrag Sondernutzung Umzug und Halteverbote
Zuständige Einrichtungen
- Außendienst
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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- Telefon:
02173 794-2340 - E-Mail:
aussendienst@langenfeld.de
- Telefon:
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- Recht und Ordnung
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02173 794-2340
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- Telefon:
- 02173 794-2340
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- Telefon:
- 02173 794-2340
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- Telefon:
- 02173 794-2340
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- 02173 794-2340
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- 02173 794-2340