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Änderungsantrag nach dem Schwerbehindertengesetz
Beschreibung
Besondere Voraussetzungen:
- Es muss bereits eine Schwerbehinderung durch das Versorgungsamt festgestellt worden sein.
- Die bereits festgestellten Behinderungen haben sich verschlimmert und/oder neue Behinderungen sind hinzugekommen.
- Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Ganz wichtig sind die Angabe der Rentenvesicherungsnummer und der Arztadressen.
- Der Antragsteller muss in Langenfeld wohnhaft sein.
- Der Antrag kann im Bürgerbüro abgegeben werden und wird umgehend weitergeleitet.
Die Bearbeitung des Antrags erfolgt durch das Versorgungsamt Kreis Mettmann - Abteilung Behinderung und Ausweis - Schwarzbachstraße 10 in 40822 Mettmann.
Versorgungsamt Kreis Mettmann
Öffnungszeiten:
Dienstag und Mittwoch: 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag: 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck mit Angabe des Aktenzeichens des Versorgungsamtes
- Der bisher gültige Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes ist dienlich, aber nicht zwingend erforderlich.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsfrist beim Versorgungsamt richtet sich nach dem Einzelfall.
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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- Telefon:
02173 794-4444 - Fax:
02173 794-92424 - E-Mail:
buergerbuero@langenfeld.de
- Telefon:
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