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Untersuchungsberechtigungsschein
Beschreibung
Jugendliche, die eine duale Berufsausbildung oder ein anderes Beschäftigungsverhältnis beginnen wollen, müssen sich vor Arbeitsantritt einer ärztlichen Untersuchung, der sog. Jugendarbeitsschutzuntersuchung, unterziehen. Jugendlicher ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. In Jugendarbeitsschutzuntersuchungen werden der Gesundheitszustand sowie die Eignung der Jugendlichen für die angestrebte Tätigkeit festgestellt. Die Untersuchung ist für die Jugendlichen kostenfrei. Sie beantragen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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- Telefon:
02173 794-4444 - Fax:
02173 794-92424 - E-Mail:
buergerbuero@langenfeld.de
- Telefon:
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