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Verkehrsrechtliche Genehmigungen
Beschreibung
Arbeitsstellen, Baumaßnahmen und auch Festveranstaltungen, die im öffentlichen Straßenbereichen durchgeführt werden, bedürfen einer gebührenpflichtigen Genehmigung nach § 45 der Straßenverkehrsordnung.
Nach entsprechendem Antrag (mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten / Festveranstaltung) wird eine verkehrsrechtliche Genehmigung mit Vorgaben hinsichtlich den erforderlichen Sicherungsmaßnahmen erteilt.
- Technische Vorschriften, Richtlinien und Hinweise für Tiefbauarbeiten an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet von Langenfeld
- Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 StVo
- vereinfachter Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 StVo
Bei privaten Bauvorhaben und Festveranstaltungen ist das Referat Recht und Ordnung zuständig.
Zuständige Einrichtungen
- Umwelt, Verkehr, Tiefbau
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02173 794-5312
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