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Hilfe bei Mietrückständen
Beschreibung
Schulden können durch eine Behörde grundsätzlich nicht übernommen werden. Eine Ausnahme hiervon bildet allerdings die Möglichkeit, Mietschulden zu übernehmen, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft oder einer vergleichbaren Notlage (Heizkosten, Strom) gerechtfertigt ist.
Grundsätzlich erfolgen die Hilfeleistungen als Darlehen.
Erforderliche Unterlagen
Sämtliche Unterlagen über Einkünfte und Vermögen sowie entsprechende Belastungen; außerdem den Mietvertrag nebst Nachweis der aktuellen Miethöhe und die mit den Rückständen in Verbindung stehenden Unterlagen.
Zuständige Einrichtungen
- Soziale Angelegenheiten
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02173 794-2220
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- Telefon:
- 02173 794-2221