Suche
Beratung zur Überwindung einer Notlage
Beschreibung
Allgemeine Informationen
Zu allen Hilfsmöglichkeiten, die das zwölfte Sozialgesetzbuch bietet, werden Beratungen angeboten. Die Beratungen betreffen die persönliche Situation, den Bedarf sowie die mögliche Stärkung der Selbsthilfe zur aktiven Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und zur Überwindung der Notlage.
Notwendige Unterlagen:
Die beizubringenden Unterlagen können erst durch ein Beratungsgespräch festgelegt werden.
Rechtliche Grundlagen:
Sozialgesetzbuch (SGB XII) - Sozialhilfe
Zuständige Einrichtungen
- Soziale Angelegenheiten
-
- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02173 794-2220
-
- Telefon:
- 02173 794-2221