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Ausstellung Parkerleichterung für eingetragene Handwerksbetriebe für das Kreisgebiet des Kreises Mettmann, den Regierungsbezirk Düsseldorf und Land NRW
Kurzbeschreibung
Erlaubnis für die Inanspruchnahme von Sonderrechten beim Parken von Handwerkern
Beschreibung
Der Handwerkerparkausweis ist eine Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe zum Parken von Werkstattfahrzeugen im eingeschränkten Halteverbot, zum gebührenfreien Parken in Parkzonen mit Parkscheinautomaten auf öffentlichen Straßen oder Parkscheibenregelungen oder Bewohnerparkplätzen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag Handwerkerparkausweis (siehe Downloads)
- Kopie der Fahrzeugscheine/ Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kopie der Handwerkerkarte bei Handwerksbetrieben
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Fotos der Service-/ Werkstattfahrzeuge, auf dem das amtliche Kennzeichen und die Firmenbeschriftung ersichtlich
Fristen
Die Ausnahmegenehmigung zum Parken für Handwerker ist ein Jahr gültig und gilt nur während der allgemeinen Geschäftszeiten von Montags- Samstags von 7:00 bis 20:00 Uhr.
Bearbeitungsdauer
mindestens 7 Werktage
Hinweise und Besonderheiten
Von der Parkerleichterung darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn zur Verrichtung des Gewerkes in zumutbarer Entfernung keine frei verfügbaren Parkflächen vorhanden sind.
Der Parkausweis berechtigt ein Fahrzeug zum Parken im eingeschränkten Halteverbot, Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen entlang der öffentlichen Straßen ohne Entrichtung der Parkgebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer, Parken auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer und Parken auf Bewohnerparkplätzen. Ausgenommen sind privatrechtliche Parkplatzanlagen – hier gilt die Parkerleichterung nicht.
Voraussetzungen
Die Erteilung eines Handwerkerparkausweises gilt nur für Service- und Werkstattfahrzeuge von Betrieben die Reparatur- oder Montagearbeiten ausführen. Dem Service- und Werkstattfahrzeug muss ein festes Kennzeichen zugeordnet sein, es muss feste Einbauten haben, schweres Werkzeug oder Material transportieren und mit einem Firmenaufdruck von mindestens DINA A4 an zwei Seiten versehen sein.
Verfahrensablauf
Der Antragsberechtigte richtet seinen Antrag mit dem entsprechenden Antragsformular an die zuständige örtliche Behörde, in dem er seinen Betriebssitz hat. Die o.g. Unterlagen sind beizufügen.
Kosten
Für den Handwerkerparkausweis im Regierungsbezirk Düsseldorf oder Kresigebiet Mettmann entstehen für den ersten Ausweis Gebühren in Höhe von 180 Euro und für jeden weiteren Ausweis Gebühren in Höhe von 90 Euro.
Für den Handwerkerparkausweis für das Land NRW entstehen für den ersten Ausweis Gebühren in Höhe von 300 Euro und für jeden weiteren Ausweis Gebühren in Höhe von 150 Euro.
Zuständige Einrichtungen
- Bußgeldstelle
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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- E-Mail:
bussgeldstelle@langenfeld.de
- E-Mail:
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- Recht und Ordnung
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02173 794-2350