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Bauberatung
Kurzbeschreibung
Beratung zur Bebaungsmöglichkeit von Grundstücken und möglichen Bauvorhaben
Beschreibung
Wenn Sie ein Haus bauen möchten, eine Terrasse oder einen Carport planen, abreißen oder ändern wollen, ist in der Regel eine Baugenehmigung oder eine Nutzungsänderung erforderlich. Die Mitarbeiter der Bauaufsicht beraten Sie gerne in dieser Hinsicht. Für Fragen zu Ihren Bauwünschen in Bezug auf die Bebaubarkeit von Grundstücken, die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen, der Errichtung, Anbringung und Änderung von Werbeanlagen, Abgeschlossenheitsbescheinigungen, der Beseitigung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen stehen Ihnen alle Kolleginnen und Kollegen der Bauaufsicht jederzeit zur Verfügung.
Unsere Auskünfte werden nach bestem Wissen erteilt. Manchmal ist es trotzdem sinnvoll, einen Antrag auf Vorbescheid zu stellen, um eine verbindliche Klärung der Frage zu erreichen. Auch hierzu beraten wir Sie gerne in Bezug auf Ihre Fragestellung und die einzureichenden Unterlagen.
Erforderliche Unterlagen
Die genaue Lage des Grundstücks sollte bekannt sein.
Voraussetzungen
Keine
Kosten
Gebührenfrei
Zuständige Einrichtungen
- Untere Bauaufsichtsbehörde
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 40764 Langenfeld Rhld.
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- E-Mail:
bauaufsicht@langenfeld.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02173 794-5211
-
- Telefon:
- 02173 794-5210
-
- Telefon:
- 02173 794-5212